Die Verpflegung von Arbeitnehmenden gilt als betriebliche Sozial-
leistung und wird durch den Staat steuerlich gefördert. Arbeitge-
ber und Arbeitnehmende profitieren gleichermaßen.
Mit einem Zuschuss zum Mittagessen stärkt ein Unternehmen einerseits die Produktivität und Leistungsfähigkeit seiner Belegschaft. Andererseits bietet es mit solch einer Unterstützung eine Zusatzleistung, die von den Arbeitnehmenden wohlwollend zur Kenntnis genommen wird. Solche Zuwendungen sind zu einem großen Teil von Steuern und Sozialabgaben befreit.
Der Einsatz von Essensgutscheinen ist das ideale Instrument, wenn Arbeitgeber ihre Belegschaft bei der Verpflegung unterstützen wollen. Das trifft besonders auf Unternehmen ohne eigenes Betriebsrestaurant zu.
Essengutscheine von Pluxee können auch im Homeoffice genutzt werden und sind besonders flexibel in der Anwendung. Das Whitepaper informiert umfänglich, was Sie über die Nutzung von Essensgutscheinen wissen müssen.